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Restnutzungsdauer-gutachten
Individuelle Betrachtung statt pauschaler Gebäudealter.

Anerkennung von Finanzämtern und Gerichten
Die wirtschaftliche Restnutzungsdauer eines Gebäudes lässt sich nicht allein anhand des Baujahres bestimmen. Bei der sachverständigen Beurteilung werden unter anderem der bauliche Zustand, Modernisierungen, Instandhaltungsmaßnahmen, Ausstattung und der Gesamtzustand des Gebäudes berücksichtigt.
Ich erstelle Restnutzungsdauergutachten für Wohn- und Mehrfamilienhäuser sowie weitere geeignete Immobilienobjekte. Das Gutachten kann der Nachweisführung gegenüber dem Finanzamt dienen; ob und in welchem Umfang es steuerlich berücksichtigt wird, entscheidet letztlich die Finanzbehörde.
- Gebäudeabschreibung im Steuerrecht
- Erbschaft und Schenkung
- Wertermittlung im Ertragswertverfahren
- Nachweis der tatsächlichen Restnutzungsdauer
- Kaufpreisaufteilung
- Sanierungs- und Modernisierungsentscheidungen
Baujahr, Bauunterlagen, Modernisierungsnachweise und Instandhaltungshistorie werden zusammengetragen.
Bewertung von Baukonstruktion, Ausstattung, Schäden und Instandhaltungsstau vor Ort.
Nachvollziehbare Ableitung der Restnutzungsdauer in Jahren unter Berücksichtigung der Modernisierungen.
Gutachten mit begründeter Restnutzungsdauer und Darstellung der wertbeeinflussenden Umstände.
ImmoWertV
Restnutzungsdauer in Jahren
Wohn- und Mehrfamilienhäuser
u. a. gegenüber dem Finanzamt

Anerkennung von Finanzämtern und Gerichten
Verkehrswertgutachten
Der Verkehrswert Ihrer Immobilie zum maßgeblichen Stichtag – nach § 194 BauGB hergeleitet und nachvollziehbar dokumentiert.
Kurzgutachten
Wenn kein umfangreiches Verkehrswertgutachten erforderlich ist: eine kompakte, belastbare Immobilienbewertung.