- Startseite
- Kurzgutachten
Kurzgutachten

Anerkennung von Finanzämtern und Gerichten
- Vermögensaufstellung
- Erste Orientierung vor Verkauf oder Kauf
- Vorbereitung von Beratungs- und Bankgesprächen
- Pflegschaft und Betreuung
- Interne Entscheidungen in Unternehmen
Wir legen gemeinsam fest, welches Ergebnis Sie benötigen und welcher Umfang dafür ausreicht.
Besichtigung und Erfassung der wertrelevanten Objektdaten in reduziertem Umfang.
Markt- und objektbezogene Wertermittlung mit nachvollziehbarer Herleitung.
Bei Bedarf lässt sich das Kurzgutachten zum Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB erweitern.
Kurzgutachten sind ein Einstieg – nicht in jedem Fall genügen sie den Anforderungen von Gerichten oder Behörden. Das klären wir vor der Beauftragung.
Nachvollziehbarer Immobilienwert
Reduziert, auf den Zweck zugeschnitten
Zum Verkehrswertgutachten
Aufwandsbezogen

Anerkennung von Finanzämtern und Gerichten
Verkehrswertgutachten
Der Verkehrswert Ihrer Immobilie zum maßgeblichen Stichtag – nach § 194 BauGB hergeleitet und nachvollziehbar dokumentiert.
Restnutzungsdauergutachten
Die individuelle wirtschaftliche Restnutzungsdauer eines Gebäudes – statt pauschaler Annahmen nach Baujahr.