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Vier Gutachtenarten – ein Anspruch: Nachvollziehbarkeit.
Jeder Bewertungsanlass stellt andere Anforderungen an Umfang und Form des Gutachtens. Ich erstelle das Gutachten, das zu Ihrer Fragestellung passt – nicht mehr und nicht weniger.

Anerkennung von Finanzämtern und Gerichten
Gutachten, die einer Prüfung standhalten.
Von der vollständigen Wertermittlung bis zum kompakten Kurzgutachten: Jedes Gutachten ist unabhängig, nachvollziehbar und fachlich fundiert dokumentiert.
Verkehrswertgutachten
Der Verkehrswert Ihrer Immobilie zum maßgeblichen Stichtag – nach § 194 BauGB hergeleitet und nachvollziehbar dokumentiert.
Restnutzungsdauergutachten
Die individuelle wirtschaftliche Restnutzungsdauer eines Gebäudes – statt pauschaler Annahmen nach Baujahr.
Kurzgutachten
Wenn kein umfangreiches Verkehrswertgutachten erforderlich ist: eine kompakte, belastbare Immobilienbewertung.
Beleihungsgutachten
Der langfristig tragfähige Wert einer Immobilie als Grundlage für Finanzierungs- und Sicherheitsentscheidungen.
Vom ersten Gespräch zum Gutachten.
Sie wissen vorab, welche Schritte anstehen, welche Unterlagen benötigt werden und wann Sie das Ergebnis in Händen halten.
Erstgespräch
Wir klären Anlass, Verwendungszweck und den angemessenen Umfang des Gutachtens – telefonisch oder vor Ort.
Auftrag & Unterlagen
Nach der Beauftragung sichten wir Bauunterlagen, Grundbuchauszüge, Pläne und relevante Nachweise.
Objektbesichtigung
Die Immobilie wird begangen, Zustand, Ausstattung und Umfeld werden dokumentiert und bewertet.
Gutachten & Übergabe
Sie erhalten ein nachvollziehbar hergeleitetes Gutachten – auf Wunsch mit Erläuterung im persönlichen Gespräch.
Welches Gutachten passt zu Ihrem Anlass?
Sie sind unsicher, welche Gutachtenart Sie benötigen? Schildern Sie mir kurz Ihre Situation. Im Erstgespräch klären wir gemeinsam Anlass, Verwendungszweck und den passenden Umfang.
Nicht jedes Anliegen ist ein Standardfall.

Anerkennung von Finanzämtern und Gerichten
Eine stichtagsbezogene Bewertung schafft eine objektive Grundlage für die Vermögens- und Nachlassaufteilung – auch für einen zurückliegenden Stichtag.
Aufteilung des Kaufpreises auf Grund und Boden sowie Gebäude – nachvollziehbar hergeleitet für steuerliche Fragestellungen.
Belastbare Gutachten für Vormundschaftsgerichte, Betreuer und Beteiligte – von der ersten Information bis zum vorlagefähigen Verkehrswertgutachten.