Vier Gutachtenarten – ein Anspruch: Nachvollziehbarkeit.

Jeder Bewertungsanlass stellt andere Anforderungen an Umfang und Form des Gutachtens. Ich erstelle das Gutachten, das zu Ihrer Fragestellung passt – nicht mehr und nicht weniger.

DIA Zert

Anerkennung von Finanzämtern und Gerichten

Ablauf

Vom ersten Gespräch zum Gutachten.

Sie wissen vorab, welche Schritte anstehen, welche Unterlagen benötigt werden und wann Sie das Ergebnis in Händen halten.

01

Erstgespräch

Wir klären Anlass, Verwendungszweck und den angemessenen Umfang des Gutachtens – telefonisch oder vor Ort.

02

Auftrag & Unterlagen

Nach der Beauftragung sichten wir Bauunterlagen, Grundbuchauszüge, Pläne und relevante Nachweise.

03

Objektbesichtigung

Die Immobilie wird begangen, Zustand, Ausstattung und Umfeld werden dokumentiert und bewertet.

04

Gutachten & Übergabe

Sie erhalten ein nachvollziehbar hergeleitetes Gutachten – auf Wunsch mit Erläuterung im persönlichen Gespräch.

Erstgespräch

Welches Gutachten passt zu Ihrem Anlass?

Sie sind unsicher, welche Gutachtenart Sie benötigen? Schildern Sie mir kurz Ihre Situation. Im Erstgespräch klären wir gemeinsam Anlass, Verwendungszweck und den passenden Umfang.

Weitere Anlässe

Nicht jedes Anliegen ist ein Standardfall.

Erbschaft, Schenkung, steuerliche Aufteilung oder Betreuung: Sprechen Sie mich an – ich prüfe, welches Gutachten Ihren Zweck erfüllt.
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Anerkennung von Finanzämtern und Gerichten

Immobilienbewertung bei Erbschaft und Schenkung

Eine stichtagsbezogene Bewertung schafft eine objektive Grundlage für die Vermögens- und Nachlassaufteilung – auch für einen zurückliegenden Stichtag.

Kaufpreisaufteilung

Aufteilung des Kaufpreises auf Grund und Boden sowie Gebäude – nachvollziehbar hergeleitet für steuerliche Fragestellungen.

Bewertung in Betreuungs- und Pflegschaftsangelegenheiten

Belastbare Gutachten für Vormundschaftsgerichte, Betreuer und Beteiligte – von der ersten Information bis zum vorlagefähigen Verkehrswertgutachten.