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Beleihungsgutachten

Anerkennung von Finanzämtern und Gerichten
Beim Beleihungswert steht nicht der erzielbare Kaufpreis im Vordergrund, sondern der Wert, der sich langfristig und unabhängig von kurzfristigen Marktbewegungen halten lässt. Er dient Kreditinstituten, Versicherungen und Kapitalanlegern als Grundlage für Finanzierungs- und Sicherheitsentscheidungen.
Die Bewertung orientiert sich an den Grundsätzen der Beleihungswertermittlung: Lage und Marktgängigkeit, Zustand und Instandhaltung, nachhaltig erzielbare Erträge, Verwertbarkeit sowie erkennbare Risiken des Objekts.
- Immobilienfinanzierung und Umschuldung
- Kapitalanlage und Portfolioentscheidungen
- Vorab-Einschätzung vor einer Finanzierungszusage
- Bewertung von Sicherheiten im Kreditportfolio
- Versicherungswirtschaftliche Fragestellungen
Klärung von Objektart, Verwendungszweck und den Anforderungen des Auftraggebers.
Besichtigung, Zustandsbewertung und Prüfung von Unterlagen, Rechten und Belastungen.
Bewertung nachhaltiger Erträge, Verwertbarkeit und objektspezifischer Risiken.
Nachvollziehbare Herleitung des Beleihungswerts mit Darstellung der wesentlichen Annahmen.
Ein Beleihungsgutachten ist keine Kaufpreisempfehlung. Es beantwortet die Frage, welcher Wert das Objekt dauerhaft als Sicherheit trägt.
Langfristig tragfähiger Wert
Banken, Versicherungen, Anleger
Beleihungswert und Risikohinweise
Beleihungswertermittlung

Anerkennung von Finanzämtern und Gerichten
Verkehrswertgutachten
Der Verkehrswert Ihrer Immobilie zum maßgeblichen Stichtag – nach § 194 BauGB hergeleitet und nachvollziehbar dokumentiert.
Restnutzungsdauergutachten
Die individuelle wirtschaftliche Restnutzungsdauer eines Gebäudes – statt pauschaler Annahmen nach Baujahr.
Kurzgutachten
Wenn kein umfangreiches Verkehrswertgutachten erforderlich ist: eine kompakte, belastbare Immobilienbewertung.