Restnutzungsdauer-gutachten

Individuelle Betrachtung statt pauschaler Gebäudealter.

DIA Zert

Anerkennung von Finanzämtern und Gerichten

Die wirtschaftliche Restnutzungsdauer eines Gebäudes lässt sich nicht allein anhand des Baujahres bestimmen. Bei der sachverständigen Beurteilung werden unter anderem der bauliche Zustand, Modernisierungen, Instandhaltungsmaßnahmen, Ausstattung und der Gesamtzustand des Gebäudes berücksichtigt.

Ich erstelle Restnutzungsdauergutachten für Wohn- und Mehrfamilienhäuser sowie weitere geeignete Immobilienobjekte. Das Gutachten kann der Nachweisführung gegenüber dem Finanzamt dienen; ob und in welchem Umfang es steuerlich berücksichtigt wird, entscheidet letztlich die Finanzbehörde.

Geeignet für
So läuft es ab
01
Unterlagen

Baujahr, Bauunterlagen, Modernisierungsnachweise und Instandhaltungshistorie werden zusammengetragen.

02
Substanzaufnahme

Bewertung von Baukonstruktion, Ausstattung, Schäden und Instandhaltungsstau vor Ort.

03
Herleitung

Nachvollziehbare Ableitung der Restnutzungsdauer in Jahren unter Berücksichtigung der Modernisierungen.

04
Dokumentation

Gutachten mit begründeter Restnutzungsdauer und Darstellung der wertbeeinflussenden Umstände.

Hinweis
Die steuerliche Anerkennung obliegt der Finanzbehörde. Das Gutachten liefert dafür die sachverständige, nachvollziehbare Grundlage.
Auf einen Blick
Grundlage

ImmoWertV

Ergebnis

Restnutzungsdauer in Jahren

Objektarten

Wohn- und Mehrfamilienhäuser

Verwendung

u. a. gegenüber dem Finanzamt

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