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Verkehrswertgutachten

Anerkennung von Finanzämtern und Gerichten
Mit einem Verkehrswertgutachten wird der Verkehrswert einer Immobilie nach § 194 BauGB ermittelt. Berücksichtigt werden die tatsächlichen Eigenschaften des Bewertungsobjekts, die rechtlichen Gegebenheiten sowie die Verhältnisse am Grundstücksmarkt zum maßgeblichen Wertermittlungsstichtag.
Die Wertermittlung folgt den Vorgaben der ImmoWertV. Jede Annahme wird im Gutachten hergeleitet und begründet – sodass das Ergebnis auch gegenüber Dritten, Behörden und Gerichten nachvollziehbar bleibt.
- Kauf und Verkauf von Immobilien
- Scheidungs- und Vermögensauseinandersetzungen
- Betreuungsangelegenheiten
- Sonstige Anlässe mit Bedarf an unabhängiger Wertermittlung
- Erbauseinandersetzungen
- Gerichtliche Verfahren
- Steuerliche Fragestellungen
Verwendungszweck, Stichtag und erforderlicher Umfang werden vorab abgestimmt.
Besichtigung, Fotodokumentation und Auswertung der Bau- und Grundbuchunterlagen.
Ermittlung des Verkehrswerts nach ImmoWertV, in der Regel im Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren.
Schriftliches Gutachten mit nachvollziehbarer Herleitung, auf Wunsch mit persönlicher Erläuterung.
§ 194 BauGB, ImmoWertV
Verkehrswert zum Stichtag
Vollgutachten
Individuell nach Aufwand

Anerkennung von Finanzämtern und Gerichten
Restnutzungsdauergutachten
Die individuelle wirtschaftliche Restnutzungsdauer eines Gebäudes – statt pauschaler Annahmen nach Baujahr.
Kurzgutachten
Wenn kein umfangreiches Verkehrswertgutachten erforderlich ist: eine kompakte, belastbare Immobilienbewertung.